Kein 129a

Karlsruhe (dpa) – Die rechtsextremistische Gruppe um den Mölln-Attentäter Michael Peters ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein keine terroristische Vereinigung im Sinne des Paragraphen 129a StGB. Die Bundesanwaltschaft habe deshalb das Verfahren gegen die zehn Beschuldigten, denen unter anderem Überfälle auf Asylbewerberunterkünfte vorgeworfen werden, an die Staatsanwaltschaft Lübeck abgeben müssen, teilte die Anklagebehörde am Montag mit. Von dieser Entscheidung unberührt ist die Anklage gegen die Mölln-Attentäter Michael Peters und Lars Christiansen. Ihnen werden von der Bundesanwaltschaft gemeinschaftlicher vollendeter Mord in drei Fällen, versuchter Mord und besonders schwere Brandstiftung zur Last gelegt.