Sofortprogramm ja – erst in drei Monaten

■ Die Überführung von ABM-Projekten in die Finanzierung scheitert an rigiden Vorschriften der Bundesanstalt für Arbeit

Berlin. Seit einem Monat arbeitet Helga Henkel mit ihren beiden Kollegen ehrenamtlich. Als ihre ABM-Stelle im Februar auslief, wollte sie das Videoprojekt für gewaltbereite Jugendliche in Hohenschönhausen nicht aufgeben. Die Jugendlichen hatten Vertrauen gefaßt, erzählten von ihren Schwierigkeiten zu Hause und ihrem Liebeskummer. Gerade hatten sie angefangen, ihre Wohnsituation im Kiez in einem Kurzfilm festzuhalten und wollten Filme über ihre speziellen Probleme drehen. „Die Jugendlichen wären uns weggelaufen, sie haben lange genug gewartet, bis wir den Raum und die Ausrüstung hatten“, sagt die ehemalige Lehrerin.

Vorgestern erfuhr sie, daß sie noch weitere zwei Monate arbeitslos bleiben müsse, ehe sie wieder auf einer realen Grundlage arbeiten kann. Als der Senat Mitte März sein Sofortprogramm zur Fortführung von ABM-Projekten beschloß, hatte FIPP die Überführung des Projekts sofort beantragt. Das Sonderprogramm sieht vor, für ABM-Projekte in den Bereichen, Jugend, Gesundheit, Umwelt und Soziales eine Zwischenfinanzierung sicherzustellen. Von der Bundesanstalt für Arbeit sollten nach Paragraph 249 h Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 1.260 Mark monatlich beantragt werden. Lohnrestkosten sowie Sachmittel sollte die Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen über die Servicegesellschaften zahlen. Das mit seinen 40 Mitarbeitern ausschließlich auf ABM-Grundlage arbeitende Projekt wurde zunächst auch vom Arbeitsamt bewilligt.

Vergangenen Montag flatterte dem Landesarbeitsamt jedoch eine Dienstanweisung aus Nürnberg ins Haus. Die Lohnkostenzuschüsse werden nur gezahlt, wenn die Förderung an die ABM anschließen kann oder wenn die betreffenden Personen bereits drei Monate arbeitslos sind. Im Januar beschloß der Verwaltungsrat, die Überführung müsse nahtlos geschehen und in der Durchführungsbestimmung vom 26.3. bedeutet „nahtlos“, daß nicht einmal ein Tag zwischen dem Auslaufen der ABM und der Weiterförderung liegen dürfte. „So steht es im Gesetz und in den Anordnungen des Verwaltungsrates“, kommentierte Roland Schütz von der Nürnberger Bundesanstalt.

Unter die Regelung fallen alle Projekte, deren ABM seit Ende Februar auslaufen. Für die Servicegesellschaft BSU ist nur FIPP betroffen, allein bei der Servicegesellschaft Zukunft im Zentrum aber stehen 23 Projekte auf dem Spiel. „Konkret hält es kein Projekt durch, drei Monate gar nicht oder ehrenamtlich arbeiten zu müssen“, sagt Pressesprecher Raul Gersson.

Bettina Martin, Sprecherin der Arbeitssenatorin, sieht noch Verhandlungsspielraum. „Nahtlos muß nicht so eng ausgelegt werden, wie das die Bundesanstalt tut.“ Bei Nachverhandlungen sei immerhin erreicht worden, daß Arbeitslosigkeit vor der ABM angerechnet werde. Auch der Präsident des Landesarbeitsamtes will gegen diese Auslegung protestieren. Corinna Raupach