Restriktiver arbeiten

■ Arbeitserlaubnis: Deutsche und EGler bevorzugt

Eine „restriktivere Handhabung des Arbeitserlaubnisverfahrens“ hat jetzt das Bremer Arbeitsamt bekannt gegeben. Danach darf eine allgemeine Arbeitserlaubnis für ausländische ArbeitnehmerInnen künftig nur erteilt werden, „wenn es nicht gelingt, einen freien Arbeitsplatz mit einem bevorrechtigten Arbeitnehmer zu besetzen.“ Bevorrechtigt seien deutsche Arbeitnehmer sowie ausländische Arbeitnehmer aus EG-Ländern.

Nach den neuen Auflagen muß ein Arbeitgeber künftig nachweisen, „daß Bemühungen, bevorrechtigte Arbeitnehmer zu gewinnen, über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen erfolglos gebleiben sind. Dieser Nachweis ist durch einen entsprechenden Vermittlungsauftrag an das Arbeitsamt zu erbringen, das zu prüfen hat, ob für den fraglichen Arbeitsplatz geeignete bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehe“, heißt es in einer Erklärung des Bremer Arbeitsamtes. Erst danach werde die Arbeitserlaubnis genehmigt.

taz