piwik no script img

Restriktiver arbeiten

■ Arbeitserlaubnis: Deutsche und EGler bevorzugt

Eine „restriktivere Handhabung des Arbeitserlaubnisverfahrens“ hat jetzt das Bremer Arbeitsamt bekannt gegeben. Danach darf eine allgemeine Arbeitserlaubnis für ausländische ArbeitnehmerInnen künftig nur erteilt werden, „wenn es nicht gelingt, einen freien Arbeitsplatz mit einem bevorrechtigten Arbeitnehmer zu besetzen.“ Bevorrechtigt seien deutsche Arbeitnehmer sowie ausländische Arbeitnehmer aus EG-Ländern.

Nach den neuen Auflagen muß ein Arbeitgeber künftig nachweisen, „daß Bemühungen, bevorrechtigte Arbeitnehmer zu gewinnen, über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen erfolglos gebleiben sind. Dieser Nachweis ist durch einen entsprechenden Vermittlungsauftrag an das Arbeitsamt zu erbringen, das zu prüfen hat, ob für den fraglichen Arbeitsplatz geeignete bevorrechtigte Arbeitnehmer zur Verfügung stehe“, heißt es in einer Erklärung des Bremer Arbeitsamtes. Erst danach werde die Arbeitserlaubnis genehmigt.

taz

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen