Volkes Stimme

KOMMENTAR

Volkes Stimme

Im Namen des Volkes hat das Oberlandesgericht entschieden. Das Recht eines Immobilienhändlers, den das Gericht selbst als Spekulanten bezeichnet, auf ungeschmälerte Spekulationsgewinne wird höher gewichtet als die Einhaltung eines notariell abgeschlossenen Kaufvertrages. Es könne nicht „Aufgabe des Zivilprozesses“ sein, „ein weithin mißbilligtes Geschäftsgebahren (...) zu bestrafen“, begründen die Richter ihr Urteil.

Daß der Scientologe Götz Brase Wohnungen verkauft hat, ohne die dafür benötigte Behördengenehmigung zu besitzen, ist nun das Pech der verhinderten KäuferInnen. Sie werden doppelt bestraft, da der heutige Besitzer aufgrund der inzwischen veränderten Rechtslage die Mietwohnungen problemlos in Eigentum umwandeln kann, die jetzigen BewohnerInnen den üblichen Vertreibungsstrategien der Umwandlungsspekulanten ausgeliefert sind. Denn gesetzlichen Schutz genießt nach Ansicht der Richter ja nur das Profitinteresse des vertragsbrüchigen Sektengängers. Im Namen des Volkes. Thomas Koch