Reality-TV - "eine Fehlentwicklung"

■ Datenschützer und Medienanstalt: Shows rechtsstaatlich begegnen / Datenschutzverstöße auch bei Videoüberwachung am Bahnhof?

: Shows

rechtsstaatlich begegnen / Datenschutzverstöße

auch bei Videoüberwachung am Bahnhof?

Big Brother is watching you: Das Auge der Videokamera ist heutzutage allgegenwärtig. Ob die Filme wie bei Reality-Shows der Unterhaltung dienen oder qua Videoüberwachung der vermeintlichen Sicherheit — Datenschutz und Persönlichkeitsrechte kommen häufig zu kurz. Dies kritisierte gestern der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader.

Verkehrsunfall oder Gewaltverbrechen — zur Erhöhung der Einschaltquoten nutzen private Fernsehsender jedes Greuel. Und um die Not authentisch ins Wohnzimmer zu bringen, sollen sogar Rettungsdienste mit Videokameras bestückt werden. „Das ist aus Datenschutzgründen unzulässig“, urteilte Schrader gestern. Aufnahmen, die von Helfern im Einsatz angefertigt würden, dürfen nach dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz nicht weitergegeben werden. Außerdem sei es mit der Menschenwürde unvereinbar, über das Leiden und Sterben zur Befriedigung purer Unterhaltungsinteressen zu berichten. „Die Hamburger Notärzte und Krankenhaus-Direktoren sind mit ihrer Absage an Reality-TV auf dem richtigen Weg“, betonte er.

Direkten Einfluß auf die Sender kann der Datenschutzbeauftragte jedoch nicht nehmen, dazu bedarf es der Mitarbeit der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM). Die stellte sich gestern an Schraders Seite. „Reality-TV, das Not ohne Rücksicht auf die Intimsphäre feilbietet, ist eine programmliche Fehlentwicklung“, ließ die HAM verlauten. Sie forderte die Hilfs- und Rettungsdienste auf, dem Verhalten der Hamburger Dienste zu folgen und den Einsatz von Videokameras einzustellen. Ein Vorgehen gegen die Sendungen sei jedoch nur im Einzelfall möglich.

Weniger spektakulär, sondern eher versteckt entstehen seit Anfang dieses Monats Videoaufnahmen im Hamburger Hauptbahnhof. Die Betreuungsgesellschaft Hamburger Hauptbahnhof (BHH) installierte dort für „mehr Sicherheit und Sauberkeit“ ein Videoüberwachungssystem. Mit 21 Kameras können Passanten auf Tritt und Schritt verfolgt werden. Außerdem, so bestätigt BHH-Geschäftsführer Cornelius Treder, können auf die BHH-Videowand auch die 17 Kameras vom Bundesgrenzschutz (BGS) geschaltet werden. Ein Punkt, bei dem Hamburgs Datenschützer hellhörig werden.

Der Zugriff auf Polizeikameras ist nach Ansicht von Datenschützer Ulrich Werner unzulässig. Erlaubt sei Privatfirmen nur die Videoüberwachung, aber nicht eine Videoaufzeichnung. Da sei das Kunst-Urhebergesetz (Recht am eigenen Bild) vor. Nur in Einzelfällen, so zum Nachweis von Straftaten, seien die Aufzeichnung und die Weitergabe an die Polizei zulässig. Cornelius Treder: „Der BGS und die Polizei prüfen, ob sie Nutzen aus unserer Anlage ziehen können und wollen.“ Derzeit machten sie weder Aufzeichnungen noch Videoprints. Reaktion auf eine Anfrage der Datenschützer? Die bemühen sich derzeit dort um die Klärung der Datenschutzbelange. Sannah Koch