BGH läßt drei RAF-Gefangene in Haft

■ Dellwo/Krabbe/Taufer: Beschwerde abgelehnt

Karlsruhe (taz/dpa) – Die zu lebenslänglich verurteilten RAF-Gefangenen Karl-Heinz Dellwo, Lutz Taufer und Hanna Else Krabbe werden vorerst nicht freigelassen. Gestern lehnte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) ihre Beschwerden gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ab. Das Gericht hatte die Strafaussetzung zur Bewährung zum zweiten Mal abgelehnt, obwohl alle drei schon mehr als 15 Jahre verbüßt hatten. Der Grund: Sie sind nicht bereit, sich von einem Psychiater untersuchen zu lassen und haben lediglich der Begutachtung durch einen Sozialwissenschaftler zugestimmt.

Die drei, die wegen des Überfalls auf die deutsche Botschaft in Stockholm 1975 verurteilt wurden, argumentieren, eine psychiatrische Untersuchung verletze sie als geistig gesunde politische Überzeugungstäter in ihrer Menschenwürde. Der Bundesgerichtshof dagegen vertritt die Ansicht, es müsse geprüft werden, ob die Hungerstreiks der Verurteilten zu Hirnschädigungen und anderen Beeinträchtigungen geführt haben. Es müsse geklärt werden, ob gegebenenfalls psychische Auffälligkeiten trotz Gewaltverzichts einen erneuten Anschluß der Verurteilten an politisch motivierte Gewalttäter begünstigen könnten.

„Solange die Zweifel nicht ausgeräumt werden, ob die Verurteilten den bewaffneten Kampf gegen die Bundesrepublik Deutschland endgültig und unabhängig von der jeweiligen politischen Situation aufgegeben haben, kommt jedenfalls eine bedingte Entlassung nicht in Betracht.“ Der BGH wies jedoch darauf hin, daß in einem neuen, jederzeit möglichen Aussetzungsverfahren ein psychiatrischer Sachverständiger sein Gutachten notfalls auch auf die vorliegenden Erkenntnisse über die Verurteilten und deren Erklärungen stützen könne.