Gesetz ohne Quoten

■ Merkels „Gleichberechtigung“ wurde gestern vom Bundeskabinett beschlossen

Bonn (AFP/dpa/taz) – Nach monatelangen Vorabstimmungen beschloß das Kabinett gestern den Entwurf des Gleichberechtigungsgesetzes für weibliche Beschäftigte im Staatsdienst. Frauenministerin Angela Merkel (CDU) ist felsenfest davon überzeugt, daß dieses Gesetz die praktische Frauenpolitik voranbringe. Doch schon nachdem sie den Entwurf Anfang des Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt hatte, waren kritische Stimmen aus Parteien, Gewerkschaften und Verbänden laut geworden. Denn der Merkel-Entwurf verzichtet auf feste Frauenquoten. Jede Dienststelle soll künftig zwar einen Frauenförderplan aufstellen, dieser muß allerdings nur flexible Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils beinhalten. Merkel erklärte gestern, die Bundesregierung verzichte absichtlich auf die Einführung einer Quotenregelung, denn solche dirigistischen Maßnahmen seien ein „untaugliches“ Mittel, um die Gleichberechtigung zu erreichen. Außerdem bestehe die Gefahr, daß mit der Quote gegen das Grundgesetz verstoßen werde. Abgesehen von einigen Ausnahmen muß jede Dienststelle ab 200 Beschäftigte nach dem Merkel-Entwurf eine Frauenbeauftragte bestellen. Beamte sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit oder Beurlaubung wegen familiärer Verpflichtungen wie Kindererziehung haben. Für öffentlichen Dienst und private Wirtschaft sollen außerdem Bestimmungen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gelten. SPD und Bündnis 90/ Grüne erneuerten ihre Kritik an dem Entwurf. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD- Bundestagsfraktion, Hanna Wolf, kündigte einen neuen SPD-Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz an. Die Regierungsvorlage sei völlig unzureichend. Hauptkritikpunkte sind neben dem Fehlen einer verbindlichen Quotenregelung die Beschränkung auf den öffentlichen Dienst und mangelnde Rechte der Frauenbeauftragten.