Weg mit Sozialspitzeln

■ Kritik des Bundesdatenschützers am AFG

Berlin (taz) – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Alfred Einwag hält den Datenschutz bei der Bekämpfung des Mißbrauchs von sozialen Leistungen in der geplanten Neufassung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) für unzureichend. Einwag wendet sich vor allem gegen die Einführung einer Regelung, wonach bei Mißbrauchskontrollen „jedermann“ gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit, den Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern Auskunft z.B. über Nachbarn oder Kollegen erteilen muß. Einwag erklärte gegenüber der taz, Vertreter des Ministeriums für Arbeit hätten ihm gestern am Rande einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales versichert, dies sei so „nicht gewollt“. Einige seiner Beanstandungen seien auf „unzureichende Formulierungen“ zurückzuführen. Einwags Stellvertreter wird sich heute mit Beamten des Bundesarbeitsministeriums treffen. Einwag fordert, es müsse genau festgelegt werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden dürfen. Notwendig sei auch eine Vorschrift, wann die Daten zu löschen sind. Bislang habe das Ministerium auf diese Forderungen allerdings „mit großer Hartleibigkeit“ reagiert. Seite 4