: Weg mit Sozialspitzeln
■ Kritik des Bundesdatenschützers am AFG
Berlin (taz) – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Alfred Einwag hält den Datenschutz bei der Bekämpfung des Mißbrauchs von sozialen Leistungen in der geplanten Neufassung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) für unzureichend. Einwag wendet sich vor allem gegen die Einführung einer Regelung, wonach bei Mißbrauchskontrollen „jedermann“ gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit, den Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern Auskunft z.B. über Nachbarn oder Kollegen erteilen muß. Einwag erklärte gegenüber der taz, Vertreter des Ministeriums für Arbeit hätten ihm gestern am Rande einer Sitzung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales versichert, dies sei so „nicht gewollt“. Einige seiner Beanstandungen seien auf „unzureichende Formulierungen“ zurückzuführen. Einwags Stellvertreter wird sich heute mit Beamten des Bundesarbeitsministeriums treffen. Einwag fordert, es müsse genau festgelegt werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden dürfen. Notwendig sei auch eine Vorschrift, wann die Daten zu löschen sind. Bislang habe das Ministerium auf diese Forderungen allerdings „mit großer Hartleibigkeit“ reagiert. Seite 4
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen