Desowag bleibt stur

■ Kein Vergleich im Holzschutzmittelprozeß

Frankfurt/Main (dpa) – Die Bemühungen, den Frankfurter Holzschutzmittelprozeß gegen Zahlung einer Entschädigung von rund 100 Millionen Mark zugunsten der Geschädigten einzustellen, sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft definitiv gescheitert. Das berichtete Staatsanwalt Erich Schöndorf am Montag bei der Fortsetzung der Verhandlung nach einmonatiger Prozeßpause.

Das Gericht hatte sich für die Beendigung des Prozesses ohne Urteil stark gemacht. Die Millionensumme war von der Staatsanwaltschaft ins Gespräch gebracht, von der Gegenseite aber als indiskutabel abgelehnt worden.

In dem bislang größten Umwelt-Strafverfahren in der Bundesrepublik wird zwei Geschäftsführern des Düsseldorfer Holzschutzmittelherstellers Desowag vorgeworfen, sie hätten im Zeitraum 1978/79 fahrlässig und seit 1979 vorsätzlich Körperverletzung begangen. Sie hätten gesundheitsschädliche Holzschutzmittel in den Handel gebracht, obwohl ihnen deren Gefährlichkeit ab einem gewissen Zeitpunkt bekannt gewesen sei. Dadurch soll die Gesundheit mehrerer tausend Menschen stark geschädigt worden sein.

Als sachverständiger Zeuge sagte ein Mitarbeiter des Instituts für Bautechnik und des Normenausschusses Holzschutz aus, daß etwa 1977 ein „Bewußtseinswandel“ in bezug auf die mögliche Gefährlichkeit von Holzschutzmitteln eingesetzt habe. Der „Umdenkprozeß“ sei etwa 1986 beendet gewesen. Zu dem Zeitpunkt hatte die Firma Desowag die inkriminierten Holzschutzmittel dann vom Markt genommen.