Mediengesetz

In unserem gestrigen Bericht über den Entwurf zum neuen Mediengesetz gab es einen Fehler: Die Werbemöglichkeiten der Kommerziellen werden nicht eingeschränkt, sondern sogar ausgedehnt. Bisher durften nur Sendungen, die länger als 60 Minuten dauern, durch Reklame unterbrochen werden. Nun können bereits bei 45 Minuten die Spotpausen laufen. Die tägliche Gesamtwerbezeit von 20 Prozent wurde bereits im Mediengesetz von 1985 festgelegt, das hat sich nicht geändert.