: Mediengesetz
In unserem gestrigen Bericht über den Entwurf zum neuen Mediengesetz gab es einen Fehler: Die Werbemöglichkeiten der Kommerziellen werden nicht eingeschränkt, sondern sogar ausgedehnt. Bisher durften nur Sendungen, die länger als 60 Minuten dauern, durch Reklame unterbrochen werden. Nun können bereits bei 45 Minuten die Spotpausen laufen. Die tägliche Gesamtwerbezeit von 20 Prozent wurde bereits im Mediengesetz von 1985 festgelegt, das hat sich nicht geändert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen