Filmförderung verbessert

Um den Standort Hamburg auch für die Filmwirtschaft attraktiver zu gestalten, so die staatliche Pressestelle, wurden gestern vom Senat neue Richtlinien für die Filmförderung beschlossen. Unter anderem sollen dem Filmförderungsausschuß des Hamburger Film Fonds nur noch Vertreterinnen und Vertreter der Filmwirtschaft angehören, die „Behördenfauna“ (Kultursenatorin Christina Weiss) bleibt draußen. Eine weitere Neuerung: Der maximale Förderbetrag wird von zwei auf vier Millionen angehoben, damit auch internationale Koproduktionen in Hamburg hergestellt werden.

Außerdem gilt nun die Regelung, nach der die Förderung erst dann zurückgezahlt werden muß, wenn die eingespielten Erlöse den vorausgezahlten Eigenanteil überschreiten. Wurde die Förderung zurückgezahlt, bleibt dieser Förder- Betrag für die Produktion des nächsten Films für sie oder ihn reserviert. Diese neuen Richtlinien gelten rückwirkend zum 1. Juli 1992. ab