Untrennbare Verkehrseinheit

■ Der Bundesgesundheitsminister informiert: Sackware ist ein Auslaufmodell

ist ein Auslaufmodell

Erfrischende Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BGA) flattern derzeit den Hamburger AIDS- und Drogenberatungsstellen auf den Tisch: Alles über die künftig korrekt abzuwickelnde „in Verkehrbringung von Sackware“. Nun mag der aufgeklärte Leser bereits eine Ahnung über das Thema bekommen, welches das BGA hier in seiner neuen Verordnung geregelt haben möchte - aber, fragen wir uns, muß dies in einer derartigen Vulgärsprache geschehen?

Von Anfang an: Es dreht sich - Sie haben richtig geraten - um die „Ausgabe von Kondomen an Endverbraucher“. Da stellt sich nun folgendes Problem für das besorgte Gesundheitsministerium: „Kondome unterliegen rechtlich dem Paragraphen 20 des Geschlechtskrankengesetz und bedürfen vor ihrer in Verkehrbringung einer Genehmigung durch das Bundesgesundheitsamt“.

Wie, das haben Sie nicht gewußt? Sollten Sie es bislang etwa ohne vorliegende Erlaubnis des Ministeriums verwendet haben? Dann hoffen wir für Sie, daß Sie sich wenigstens an die DIN-Norm 58993 gehalten haben. Nur die garantiert nämlich tatsächlich, daß es sich hier um ein „genehmigtes Produkt“ handelt.

Ungenehmigte Produkte klassifiziert das BGA nun - etwas abfällig, wie wir meinen - als „Sackware“. Gemeint sind damit Kondome ohne Umverpackung. Nein, nicht völlig unverhüllte, sondern die, die einzeln verpackt in Bonbongläsern der besagten Beratungsstellen angeboten werden. Die sind nun nicht mehr genehm. Weil das Ministerium ein Problem mit dem Nürnberger Gesundheitsamt hatte. Dort wurde nämlich beschädigte Sackware an den Endverbraucher weitergegeben.

Schade, eigentlich. Aber so richtig eingängig scheinen uns die Anweisungen des BGA trotzdem nicht. Als richtige Inverkehrbringung wird nur solche definiert, die als „untrennbare Einheit“ auftritt, sprich „Kondom + Verpackung + Gebrauchsinformation“. Aber auch die restliche Sackware darf noch an den Mann gebracht werden - aber nur noch mit Gebrauchsanweisung. Ob die kaputten Dinger dadurch wieder heil werden? Das BGA zumindest meint, daß nur so die Grundlage für eine „solide Anwendungssicherheit“ geschaffen werde. Na, schaun mer mal... sako