Im Namen des kleinen Mannes

■ LKW-Fahrer muß wegen fünffacher Tötung 21 Monate in Haft

Im Namen des kleinen Mannes

LKW-Fahrer muß wegen fünffacher Tötung 21 Monate in Haft

Armando O. (34) muß nun doch wegen fünffacher fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr 21 Monate in Haft. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Bremer Landgericht. Der portugiesische LKW-Fahrer hatte im November 1991 auf der Autobahn 1 Bremens schwersten Verkehrsunfall der Nachkriegszeit verursacht. Dabei starben fünf Männer im Alter zwischen 17 und 52 Jahren.

Der Verkehrsunfall war bereits im August 1992 vor dem Bremer Amtsgericht verhandelt worden. Armando O. wurde damals zu 21 Monaten ohne Bewährung und 14 Monaten Führerscheinentzug verurteilt. Sowohl der Rechtsanwalt des Portugiesen, Raymund Reineke, als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Die wurde gestern vor der VI. Kammer des Bremer Landgerichts verhandelt.

Der Unfallhergang blieb von beiden Parteien unbestritten. Armando O. hatte das Ende eines Autobahnstaus übersehen, der 48-Tonner hatte den Kleinbus überrollt, 80 Meter weit über die Autobahn geschoben und schließlich unter einem voranfahrenden Militär-LKW so fest verkeilt, daß die Karosserie in sich zusammengequetscht wurde. Die Gutachter hatten außerdem festgestellt: Armando O. war mit mindestens 91km/h auf das Auto aufgefahren und hatte seinen LKW auch nicht gebremst, bevor er den Kleinbus regelrecht plattgefahren hatte.

Die fünf Männer in dem Kleinbus wurden durch den Unfall bis zur Unkenntlichkeit verbrannt und verstümmelt. „Ein solches Inferno hat es zuvor noch nicht gegeben“, erklärte Staatsanwalt Dr. Christian Tietze. Die Begründung für seinen Berufungsantrag: Das Amtsgericht habe die schweren Folgen des Unfalls nicht ausreichend gewürdigt. Rechtsanwalt Reineke dagegen wollte eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten herausschlagen.

Richter Harald Schmacke konzentrierte sich in der Verhandlung allein auf die Unfallfolgen. Im Mittelpunkt standen zwei Video- Filme: Ungeschnittenes Filmmaterial von Buten&Binnen vom Unfallort sowie Polizeifilme von der Bergung der Leichen aus dem „Schrottklumpen“ (Schmacke). Danach bereit sich der Richter mit seinen Schöffen und legte beiden Parteien nah, ihre Berufungen zurückzuziehen. „Wir neigen dazu, das Urteil des Schöffengerichtes zu bestätigen“, erklärte Schmacke gegenüber beiden Parteien. „Der kleine Mann wird eine Aussetzung auf Bewährung nicht verstehen, andererseits halten wir das Strafmaß von 21 Monaten für ausreichend.“

Beide Parteien zogen darauf ihre Berufungen zurück. Armando O. muß jetzt in Haft. Vor zwei Monaten hatte er gerade einen neuen Job angefangen: Als LKW-Fahrer auf der Strecke Portugal-Frankreich. Der Entzug der Fahrerlaubnis gilt nur für die BRD. mad