Zwei Klassen bei Abtreibungen?

Berlin. Bürgermeisterin Christine Bergmann (SPD) befürchtet für den Fall eines Einspruchs des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Neufassung des Abtreibungsparagraphen 218 künftig eine „Zweiklassengesellschaft“. Sollten sich ZDF-Informationen bestätigen, wonach Karlsruhe einen Schwangerschaftsabbruch als rechtswidrig einstufen will, dürften Krankenkassen den Eingriff nicht mehr finanzieren, sagte die Frauensenatorin gestern im Rundfunksender B 2. Die Folge wären zwei Klassen von Frauen, diejenigen, die sich eine Abtreibung leisten könnten, und Frauen, die es sich finanziell nicht leisten könnten, betonte Frau Bergmann. Berücksichtige man das durchschnittliche Arbeitslosengeld für Frauen im Osten von 760 Mark, so wisse man, wen ein solches Urteil besonders treffe. Wie das ZDF am Sonntag berichtete, will das Bundesverfassungsgericht am Freitag wesentliche Teile der Neufassung des Paragraphen 218 beanstanden. Vor allem werde gefordert, daß die sogenannte rechtliche Mißbilligung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen im neuen Paragraphen 218 klarer zum Ausdruck komme. Die Folge wäre unter anderem, daß die Abtreibung auf Krankenschein abgeschafft würde. Fraglich wäre auch, ob öffentliche Krankenhäuser Abbrüche vornehmen könnten.