Verfassungsbeschwerde gegen Neuwahlen

Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Ralf-Dieter Fischer will die Neuwahlen in Hamburg durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhindern lassen. Gestern kündigte Fischer an, er werde noch in dieser Woche Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts einlegen. Fischer wirft dem Gericht vor, seine persönlichen Grundrechte als Abgeordneter verletzt zu haben. Außerdem sei es unrechtmäßig zusammengesetzt gewesen. Zwei Verfassungsrichter seien überhaupt keine Hamburger: Der Vorsitzende Präsident Helmut Plambeck wohne in Ammersbek (Schleswig-Holstein), der Finanzgerichtspräsident Rudolf Toboll in Winsen/Luhe (Niedersachsen). Nach der Hamburger Verfassung könne Staatsgewalt nur vom Hamburger Volk ausgehen.

Außerdem habe er sowohl einen Mietvertrag für sein Abgeordnetenbüro als auch Arbeitsverträge mit Mitarbeitern geschlossen — für die Dauer von vier Jahren. Dies habe er vor Gericht darlegen wollen und im Dezember 1992 einen Antrag auf Beiladung gestellt. Die sei ihm von Toboll telefonisch zugesagt worden, das Gericht habe sein Versprechen jedoch nicht gehalten. Gegen eine Selbstauflösung der Bürgerschaft und die Ansetzung eines Neuwahltermins will Fischer mit Eilanträgen auf eine einstweilige Verfügung vorgehen. dpa