Duales System muß zurückstecken

■ Kartellamt untersagt erweitertes Entsorgungskonzept

Berlin (dpa/taz) – Das Bundeskartellamt hat der Duales System Deutschland GmbH (DSD) mitgeteilt, daß es die Einführung eines neuen Entsorgungskonzeptes untersagen will. Die Berliner Wettbewerbswächter befürchten, daß das weitere Anwachsen des Dualen Systems zum Ausscheiden mittelständischer Entsorger aus dem Markt führe.

Die DSD hatte zu Jahresbeginn angekündigt, künftig auch Verkaufsverpackungen zu entsorgen, die im großgewerblichen und industriellen Bereich anfallen. Umgehend leitete das Bundeskartellamt ein Verwaltungsverfahren ein. Die Firma mit dem grünen Punkt legte im März vorsorglich eine revidierte Fassung ihres Plans vor. Nach erster Prüfung signalisierte das Kartellamt Wohlwollen. Zumindest einer „Tolerierung“ der Geschäftserweiterung stehe wohl nichts mehr im Wege, hieß es.

Daraus wird nun nichts. Die Müllmanner legten ihrerseits nach. Sie wollen jetzt mit den Verkaufs- auch noch die Transportverpackungen gleich mit entsorgen. Ein bundesweit einheitlicher Tarif soll zu diesem Zweck außerdem festgelegt werden – ein „völlig neues Konzept“, moniert die Kartellbehörde. Über die schon jetzt bedrohliche Monopolstellung hinaus würden damit auch noch „bereits bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Transportverpackungen“ gefährdet und die „Marktchancen anderer Konzepte erheblich beschränkt“.

Ihre Werbebroschüren darf die DSD ohnehin einstampfen. Das Landgericht Bonn hat ihr Ende April verboten, weiterhin zu behaupten, der Grüne Punkt garantiere eine „vollständige Rückführung der Verpackungsabfälle in den Produktionskreislauf“. Sogar ein Gutachten der DSD selbst bestätige, daß dieses Versprechen nicht eingelöst werden könne, beschied das Gericht. nh