Urteil zu Müllgebühren

Urteil zu Müllgebühren

Eine Stadt darf durch Müllgebühren nicht willkürlich eine Tonnengröße bevorzugen. Vielmehr muß die Gebühr für alle Tonnen einer gemeinsamen Systematik folgen. Die kann berücksichtigen, daß für kleinere Gefäße höhere Gebühren fällig werden, weil mehr Aufwand nötig ist. Mit dieser Begründung hob das Oberverwaltungsgericht Koblenz (AZ 10 C 10868/91) die Gebührentabelle einer rheinland-pfälzischen Kommune auf.

Im vorliegenden Fall sollten die Abfallgebühren im Jahr 1992 für die 50-Liter-Tonne 25 Pfennig pro Liter betragen. Die 240-Liter-Tonne sollte nur 12 Pfennig, der 1100-Liter-Großbehälter hingegen 19 Pfennig pro Liter kosten. Damit sollten die Bürger dazu gebracht werden, das 240-Liter-Gefäß zu benutzen.