Grundlegende Mängel

■ Bundesrat weist Kabinettsentwurf für Abfallgesetz zurück

Bonn (dpa) – Der Bundesrat hat am Freitag den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein neues Abfallgesetz in ungewöhnlich schroffer Weise zurückgewiesen und eine weitgehende Neufassung gefordert. Das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz von Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) soll der Wiederverwertung von Altstoffen eindeutig Vorrang geben. Von Kritikern wird es jedoch als verfahrenstechnisch zu kompliziert und als kaum vollziehbar eingestuft. Selbst in den Reihen der Wirtschaft war der Gesetzentwurf auf Kritik gestoßen.

Grundsätzlich begrüßten die Länder den Bonner Versuch, ein an neuen Erkenntnissen orientiertes Abfallrecht zu schaffen. Doch die massive Kritik folgte umgehend: Lege man die Stellungnahme des Bundesrates zugrunde, hieß es in einer Mitteilung der Pressestelle der Ländervertretung, sei von dem Entwurf für das Gesetzgebungsverfahren lediglich ein „Sekundärrohstoff“ übriggeblieben. Nach den Begriffsbestimmungen des neuen Gesetzes handele es sich dabei um Stoffe, die noch verwertbar seien.

Ursprünglich hatten die Länder mehr als 100 Änderungsempfehlungen zur Abstimmung vorgelegt. Da die Vorlage jedoch so schwere, grundlegende Mängel enthalte, daß sie im Grunde neu zu schreiben sei, habe sich der Bundesrat auf grundsätzliche Aussagen, nicht abschließende Änderungsvorschläge und den Hinweis auf weitere kritische Punkte beschränkt, die berücksichtigt werden müßten.

Beschlossen wurde, daß der Vollzug des Gesetzes die Länder und Kommunen nicht mit zusätzlichen Sach- und Personalkosten belastet. Die Kosten des Vollzugs lägen in Millionenhöhe, so wird befürchtet. Der Finanzausschuß der Länder hatte deshalb zunächst vorgeschlagen, das Gesetz total abzulehnen.