Bargeld für Asylbewerber

Bargeld statt Wertgutscheinen muß der Landkreis Osterholz künftig Asylbewerbern und ihren Familien als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt aushändigen. Das hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in einem am Freitag bekannt gewordenen Fall entschieden. Mit seiner einstweiligen Anordnung hat sich der Senat über eine anders lautende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinweggesetzt. taz