NDR tut seine Pflichten - ohne Vergnügen

■ betr.: "Außer Verfassung" (Dokumentation), taz vom 2.6.93

betr.: „Außer Verfassung“ (Dokumentation), taz vom 2.6.93

In der taz vom 2. Juni 1993 erwecken Sie den Eindruck, als zwinge der NDR seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Vergnügen dazu, Wahlwerbespots rechtsradikaler Parteien auszustrahlen. Sie dokumentieren in diesem Zusammenhang Auszüge aus einem Flugblatt des Intendanten Jobst Plog an alle Mitarbeiter. Damit die taz-Leserinnen und -Leser nachlesen können, daß die Dinge, wie meist im Leben, so einfach nicht sind, wie taz-Autorin Ulla Küspert sie gern hätte, hier wesentliche Passagen des Plog-Flugblattes, die ihre Dokumentation verschweigt:

„Wir haben immer wieder versucht, verfassungsfeindliche Wahlwerbespots nicht auszustrahlen – ohne Erfolg: Die Verwaltungsgerichte, vor allem aber das Bundesverfassungsgericht haben an unserer Ausstrahlungspflicht – leider – nie einen Zweifel gelassen. Man kann diese Rechtsprechung kritisieren, sie zu respektieren, daran führt jedoch kein Weg vorbei. Der NDR ist als Anstalt des öffentlichen Rechts in besonderer Weise gehalten, rechtskräftige Urteile zu befolgen... Auch wenn der Inhalt einzelner Wahlspots bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des NDR ebenso auf Kritik stößt wie bei der Leitung des NDR, muß der NDR seinen staatsvertraglichen Pflichten auch in diesen Fällen nachkommen.“

Was hat die taz wohl bewogen, diese wichtigen Sätze ihren Leserinnen und Lesern vorzuenthalten? Schließlich wissen wir alle seit Louis Guilloux: „Das Vorurteil ist eine Einbahnstraße mit Anhalteverbot für den Verstand.“ Dagmar Reim, Leiterin der

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