Neun Jahre für Mord

Den heimtückischen Mord an seiner Lebensgefährtin muß ein 53jähriger Hauswart aus Neukölln mit neun Jahren Gefängnis büßen. Der Mann entging einer lebenslangen Freiheitsstrafe, weil ihm in dem gestern vor dem Landgericht verkündeten Urteil eine verminderte Schuldfähigkeit auf Grund seines starken Alkoholkonsums eingeräumt wurde. Am 6. Oktober vorigen Jahres hatte der Angeklagte die zehn Jahre ältere Partnerin in der gemeinsamen Wohnung von hinten mit Blumendraht gewürgt und anschließend mit mindestens 15 Hammerschlägen auf den Kopf brutal umgebracht. Dem Mord vorausgegangen war ein Streit, nach dem der gelernte Bäcker nach dreitägigem Zechgelage weiteres Geld für Alkohol von der Frau verlangt hatte.