Prozeß wegen Anschlägen

■ Konstanz: Rechtsextreme vor Gericht

Konstanz (AP) – Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Konstanz hat am Montag der Prozeß gegen vier von fünf jungen Männern im Alter zwischen 22 und 27 Jahren begonnen, die des versuchten Mordes und der Friedhofschändung angeklagt sind. Die Angeklagten aus dem Raum Singen und aus Überlingen sollen zur rechtsextremen Szene gehören. Sie sollen Ende Oktober 1992 den Jüdischen Friedhof in Wangen und den Friedhof für KZ-Opfer in Birnau verwüstet und einen Anschlag auf ein unbewohntes Asylheim in Singen durchgeführt haben.

Wegen eines Angriffs auf eine Asylbewerberunterkunft in Gottmadingen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordversuchs gegen zwei der Männer. Sie sollen Steine in das Haus geworfen und dabei knapp die Köpfe schlafender Kinder verfehlt haben. Die Angeklagten räumten ein, Kontakte zur rechtsextremistischen Gruppen wie „Nationale Offensive“ (NO) oder „Heimattreue Vereinigung Deutschland“ (HVD) gehabt zu haben. Dort habe man sich meistens „über Fußball unerhalten“. Das Urteil wird für den 25. Juni erwartet.