Arznei-, Genuß- oder Lebensmittel?

■ Guaraná: Gesundheitsbehörde überprüft den Lieblings-“Upper“ der Szene

Guaraná ist ein exotisches Naturprodukt aus Südamerika, enthält reichlich aufputschendes und angeblich unschädliches Koffein - ein Renner mithin seit einiger Zeit in der Hamburger Szene. Das hat jetzt das Hamburger Gesundheitsamt auf den Plan gerufen. Im Visier der Behörde: die Werbung für das im Rohzustand bittere Pulver: Guaraná soll fit und ausgeglichen machen, manchmal sogar „aphrodisierend“ wirken. Diese Art von Reklame bedeutet vielleicht sein Aus.

„Gesundheitliche Aussagen für Genußmittel sind verboten“, sagt Ruth Carlsen von der Abteilung Verbraucherschutz. Die Lebensmittelchemikerin überprüft zur Zeit die Inhaltsstoffe und die Deklaration verschiedener Guaraná-Produkte. Kaffeeanbieter zum Beispiel dürften auch nicht damit werben, daß dieser die Leistung steigere. Traubenzucker hingegen fällt nicht unter diese Bestimmung: er firmiert als Lebensmittel. Ein Grenzfall sei die „SchokaCola“, eine mit Koffein angereicherte Schokolade. „Doch immerhin handelt es sich tatsächlich um Schokolade“, so Ruth Carlsen.

Unter welche Kategorie der Aufputscher Guaraná nun fällt, sei nicht so ganz klar. Besonders haben es die Lebensmittelchemiker nämlich auf die Guaraná-Pillen abgesehen, weil durch sie das Arzneimittelgesetz verletzt werde. „Schließlich müssen auch Knoblauchtabletten in der Apotheke verkauft werden. Eine fachkundige Beratung muß möglich sein“, erläutert die Chemikerin. Gegen ein eindeutig als Genußmittel deklariertes Guaraná-Produkt ohne verbotene Werbesprüche sei nichts einzuwenden.

Doch selbst wenn Guaraná nicht mehr überall gehandelt werden dürfte, würde es wohl erst in zwei Jahren aus den Regalen verschwinden. Denn so lange etwa bräuchten Gerichte zum endgültigen Entscheid, wenn die Hersteller gegen ein Handelsverbot Widerspruch einlegten. Andrew Ruch