Vergewaltiger muß ins Gefängnis

Ein 36jähriger Trinker muß wegen Vergewaltigung einer 20jährigen Studentin zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Da der Angeklagte zur Tatzeit sinnlos betrunken war, verurteilte am Donnerstag die 11. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin den aus diesem Grunde Schuldunfähigen nicht wegen des Sexualdelikts, sondern wegen vorsätzlichen Vollrauschs. Außerdem wurde die Unterbringung des seit dem 14. Lebensjahr dem Alkohol Verfallenen in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Studentin hatte nach einer Silvesterfeier am 1.Januar 1993 gegen 4 Uhr das elterliche Wohnhaus in Lichtenberg betreten wollen, als sie von dem körperlich weit überlegenen Betrunkenen angefallen wurde.