piwik no script img

Vergewaltiger muß ins Gefängnis

Ein 36jähriger Trinker muß wegen Vergewaltigung einer 20jährigen Studentin zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Da der Angeklagte zur Tatzeit sinnlos betrunken war, verurteilte am Donnerstag die 11. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin den aus diesem Grunde Schuldunfähigen nicht wegen des Sexualdelikts, sondern wegen vorsätzlichen Vollrauschs. Außerdem wurde die Unterbringung des seit dem 14. Lebensjahr dem Alkohol Verfallenen in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Studentin hatte nach einer Silvesterfeier am 1.Januar 1993 gegen 4 Uhr das elterliche Wohnhaus in Lichtenberg betreten wollen, als sie von dem körperlich weit überlegenen Betrunkenen angefallen wurde.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen