Gericht: Ja zur Aufhebung von Tempo 30

Das Verwaltungsgericht hat die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in der Akazienstraße vorläufig bestätigt. In einem Eilverfahren lehnte das Gericht einen Antrag eines Anwohners ab, der sich gegen die Anordnung der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom Oktober 1993 gewandt hatte. Zur Begründung hieß es, Straßen mit „dominierender Verbindungsfunktion und stärkerer Verkehrsbelastung dürften nach dem Straßenverkehrsrecht nicht zu Tempo-30-Zonen erklärt werden. Den Anwohnern drohten durch die Aufhebung des Tempolimits keine Gesundheitsgefahren, da es sogar in der Zeit, in der Tempo 30 galt, zu einer Erhöhung der Unfallzahlen gekommen sei.