piwik no script img

Gericht: Ja zur Aufhebung von Tempo 30

Das Verwaltungsgericht hat die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in der Akazienstraße vorläufig bestätigt. In einem Eilverfahren lehnte das Gericht einen Antrag eines Anwohners ab, der sich gegen die Anordnung der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom Oktober 1993 gewandt hatte. Zur Begründung hieß es, Straßen mit „dominierender Verbindungsfunktion und stärkerer Verkehrsbelastung dürften nach dem Straßenverkehrsrecht nicht zu Tempo-30-Zonen erklärt werden. Den Anwohnern drohten durch die Aufhebung des Tempolimits keine Gesundheitsgefahren, da es sogar in der Zeit, in der Tempo 30 galt, zu einer Erhöhung der Unfallzahlen gekommen sei.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen