Gegen Sozialbetrug

■ Behörde will Mehrfachmeldungen einschränken

Die CDU hatte den Senat im Mai per Anfrage aufgefordert, den widerrechtlichen Bezug von Sozialleistungen aufzuschlüsseln. Doch die Statistik, wie sie die Christdemokraten wünschen, wird von den Behörden nicht geführt. Besonders die Staatsanwaltschaft kann die gewünschte Unterscheidung nicht liefern, welche strafrechtlich relevanten Mißbräuche von Leistungen durch AusländerInnen und AsylbewerberInnen verübt worden sind. So erfährt die CDU lediglich, daß 1992 die Sozialämter in Bremen insgesamt 170 Strafanzeigen erstattet haben.

Die CDU wollte allerdings außerdem wissen, wie eine entsprechende Statistik beim Arbeitsamt aussieht. Dabei ergibt sich das Problem, daß das Bremer Arbeitsamt auch für Bremen-Nord und für den Bezirk Osterholz- Scharmbeck zuständig ist, die Zahlen also einen weitaus größeren Bereich umfassen als die der Sozialhilfeträger. Im Jahr 1992 hat das Arbeitsamt Bremen 621 Fälle vermeintlichen Leistungsbetrugs an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Im November 1992 wurde bei der Kripo eine Sondergruppe eingerichtet, um mehrfach gemeldeten Asylbewerbern auf die Spur zu kommen. Dies führte zu 220 Ermittlungsverfahren und 133 Festnahmen in Bremen.

Die CDU fragte den Senat auch nach Möglichkeiten, mit Änderungen des Melderechts die Mehrfachmeldung von Asylbewerbern zu verhindern und zu kontrollieren. Dazu werde beim Innensenator derzeit überlegt, so der Senat in seiner Antwort, in der Meldebehörde bei der Anmeldung einer Wohnung künftig eine Vermieterbescheinigung zu verlangen. Dadurch könne jedoch nicht verhindert werden, daß Vermieter ihrerseits ihre Zimmer weiter mehrfach vermieten und dies gegenüber der Behörde nicht offenlegen.

ra