■ Mobilmachung gegen Schwule
: Pilotprozeß

Falls die drei Friedrichshainer Bezirksverordneten der rechtsextremen „Republikaner“ in wenigen Monaten tatsächlich vor die Schranken eines Gerichts zitiert werden, um sich wegen ihres Hetzbriefes zu verantworten, wird die Verhandlung gegen sie vor einem großen, aufmerksamen Publikum ablaufen. Der Fall der Schwulen- und Lesbenhasser, die sich mit ihrem Schreiben offenbar für besonders geistreich hielten, ist so einmalig wie exemplarisch. Ungewöhnlich ist, daß die rechtsextremen Schreiber sich von ihrem Haß gegen Minderheiten so weit hinreißen ließen, auf alle demokratischen Begriffe und menschenfreundlichen Leersätze zu verzichten, in die erfahrenere Politiker ihrer Provenienz gewöhnlich die häßlichen Inhalte verpacken – bekanntlich achtet kaum jemand die ausländischen Mitbürger mehr als Franz Schönhuber. Dank ihrer Unvorsicht aber wird der Friedrichshainer Aufruf zur Jagd auf Minderheiten justitiabel – und er wird zum Probefall dafür, ob die Justiz solche Aufrufe ahndet. Es geht nicht nur darum, inwieweit die juristischen Instrumente greifen. Es geht zunächst um den Willen, diese Instrumente einzusetzen. Auch wer die Staatsanwälte der Abteilung 81 nicht liebt, muß ihre Anklageschrift begrüßen. Das Verhalten der Richter aber entscheidet nun auch über das Vertrauen der von Rechts Bedrohten in die Unabhängigkeit der Justiz. Wir lassen uns in dieser Hinsicht gerne überraschen. Hans Monath