Sieben Jahre Gefängnis für rechtsradikalen Mordversuch

■ Zwanzigjähriger in Frankfurt/Oder verurteilt

Frankfurt/Oder (dpa/bb) – Zu einer Haftstrafe von sieben Jahren wurde gestern ein zwanzigjähriger Rechtsradikaler aus Frankfurt an der Oder verurteilt, der einen Nigerianer schwer verletzt hatte. Der wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu sieben Jahren Angeklagte habe das Opfer aus niederen Beweggründen heimtückisch angegriffen, hieß es zur Begründung. Damit blieb das Gericht nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert hatte. Der Angeklagte, der ganz in Schwarz und mit Springerstiefeln bekleidet zur Urteilsverkündung erschienen war, nahm die Strafe äußerlich gelassen auf. Das Bezirksgericht Frankfurt/Oder sah es als erwiesen an, daß der Zwanzigjährige im Herbst vergangenen Jahres einem Asylbewerber auf dem Bahnhofsvorplatz der Grenzstadt ein Messer in den Brustkorb gestoßen hatte. Der Angeklagte habe dabei aus Ausländerhaß gehandelt und den Tod des Asylbewerbers billigend in Kauf genommen. Die Tat sei ohne ersichtlichen Grund und ohne Vorwarnung ausgeführt worden.

Der Tat war eine kurze Auseinandersetzung von Jugendlichen mit dem Asylbewerber vorausgegangen. Er war angestoßen worden, als er in einen Bus einstieg. Der Angeklagte wurde von den Jugendlichen herbeigerufen. Nach dem Ausruf: „Was wollen die Neger von euch!“ stach er sofort mit dem Messer zu. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zum Tathergang. Die Angabe, er habe zuvor 30 bis 50 halbe Liter Bier getrunken, wurde nicht zur Beurteilung herangezogen. Er habe zielgerichtet gehandelt, dies schließe eine Strafmilderung wegen Alkoholmißbrauchs aus.