„Strenge Einzelhaft“ für Hogefeld

■ Anwälte beklagen Knastsituation und Richterwillkür

Berlin (taz) – Die Haftbedingungen der in Bad Kleinen festgenommenen Birgit Hogefeld heißen auf gerichtsdeutsch: „strenge Einzelhaft“ (Beschluß des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof). Die Zellen über, neben und unter ihr, sind leer, eine Frau, die zwei Zellen weiter lag, wurde verlegt. Den Hofgang hat sie alleine zu absolvieren, etwaige Gespräche mit anderen Frauen durch die Fenster beim Hofgang werden augenblicklich durch die Wärter unterbunden. Die Anwälte Hogefelds berichten weiter über eine Art Zellenstürmung am letzten Donnerstag um fünf Uhr morgens, bei der Hogefelds Kontaktlinsen beschlagnahmt wurden; ihre Brille war sie schon bei der Festnahme losgeworden. Zur „strengen Einzelhaft“ gehört auch der Ausschluß von Gemeinschaftsveranstaltungen, erschwerter Erhalt von Büchern und Zeitschriften, Überwachung der Besuche durch Beamte des BKA, zusätzlich Trennscheibe bei Nichtverwandten.

Diese verschärfte Haftsituation besteht seit der Verlegung Birgit Hogefelds von Frankfurt am Main – wo sowohl ihre Verwandten wohnen, als auch die Anwaltskanzlei ihren Sitz hat – nach Bielefeld. Die Anwälte berichten von weiteren beabsichtigen und willkürlichen Beeinträchtigungen ihrer Mandantin. So wurde ihr die Todesanzeige von Wolfgang Grams „gezielt an ihrem Geburtstag ausgehändigt“. Privatpost wird überwiegend vom Ermittlungsrichter, Verteidigerpost durch den Kontrollrichter am Amtsgericht Bielefeld angehalten. Begründung: Es sei ein „Sammelsurium“. Er (der Richter) betreibe keine „Kundendienste“ und sei keine „Umgehungsstraße“. Dazu Anwalt Fresenius: „Das ,Sammelsurium‘ bestand aus Beschlüssen des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof, Stellungsnahmen der Generalbundesanwaltschaft und Pressemeldungen zu den Umständen der Verhaftung.“ ja