Was fehlt

Staatsfürsorge übereifrigen Soldaten. Das Bundessozialgericht entschied, daß einem Soldaten, der, um schneller zum Dienst zu kommen, über eine ordnungsgemäß abgesperrte Baustelle fuhr und dabei stürzte, kein Versorgungsanspruch zusteht. (AZ 9 RVB 21/91)

Westmark nicht mehr denjenigen, denen noch zu DDR-Zeiten Schmerzensgeldansprüche entstanden sind, über die erst jetzt endgültig entschieden wurde. Ihnen muß die fragliche Ostmarksumme in gleicher Höhe in Westmark ausgezahlt werden, urteilte der Bundesgerichtshof. (AZ VI ZR 302/92)