Kartellamt erlaubt Seitensprünge

■ In Dortmunder Strom-Ehe mehr Freiraum für Stadtwerke

Berlin (dpa) – Das Bundeskartellamt hat die Strom-Ehe zwischen dem viertgrößten deutschen Stromkonzern Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen AG (VEW) und der Dortmunder Stadtwerke AG genehmigt. Am Gemeinschaftsunternehmen Dortmunder Energie- und Wasserversorgung (DEW) werden die Stadtwerke 55,5 Prozent und VEW 44,5 Prozent der Anteile halten. Die VEW muß allerdings auf die Sperrechte eines Minderheitsgesellschafters verzichten, sagte der Vorsitzende der 8. Beschlußabteilung, Kurt Markert, gestern in Berlin. Damit habe das Amt „nicht die Schleuse für den Siegeszug der Energiekonzerne über die Kommunalversorger geöffnet“, sondern die Bedingungen für kontrollpflichtige Beteiligungsmodelle genannt.

Die Berliner Wettbewerbshüter hatten das Dortmunder Modell zunächst abgelehnt. Die vorgesehenen Sperrechte seien kartellrechtlich prinzipiell nicht zulässig gewesen, sagte Markert. Nunmehr könne der Energiekonzern nicht darüber mitbestimmen, ob das Gemeinschaftsunternehmen Strom auch von dritter Seite beziehen darf oder ob die DEW über die Stadtgrenzen hinaus tätig werden könne. Außerdem wurde der Vertrag auf 20 Jahre befristet. Nach diesen Korrekturen könne das Kartellamt nicht mehr von „einer Verstärkung der Marktbeherrschung bei den beteiligten Unternehmen sprechen“.