Demo-Verbot für Nazis

■ Eilantrag abgelehnt / RTL braucht nur zwei DVU-Spots zu senden

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat gestern das samstägliche Demoverbot für die Nationalen Liste (NL) bestätigt. Das Gericht lehnte einen Eilantrag der Neofaschisten ab, wodurch die Verfügung der Innenbehörde vom Dienstag aufgehoben werden sollte.

Die Innenbehörde hatte einen Marsch durch die City mit der Begründung untersagt, bei dem als Wahlkampfveranstaltung deklarierten Aufmarsch handele es sich um eine „Ersatzveranstaltung“ für den verbotenen Aufmarsch in Wunsiedel anläßlich des Todestags von Hitlers Stellvertreter Rudolf Hess. Es wird erwartet, daß die „NL“ nun in die Beschwerde vor das Oberverwaltungsgericht geht. Eine Gerichtssprecherin: „Der 3. Senat steht Gewehr bei Fuß.“

Ebenfalls eine Niederlage mußte die Deutsche Volksunion (DVU) vor dem Kölner Landgericht einstecken. Die Rechtsradikalen hatten vom Privatsender „RTL“ verlangt, im Rahmen des Nachrichten-Magazins „Nord live“ vier Wahlspots in einer Länge von je zweieinhalb Minuten auszustrahlen. „RTL“ erklärte sich aber nur bereit, weil ein generelles Ausstrahlungsverbot nach derzeitiger Rechtslage nicht durchzusetzen ist, zwei 30 Sekunden-Spots zu senden. Auch nach Auffassung des Gerichts kann der Sender zu mehr Sendezeit nicht gezwungen werden.

In der Zeitschrift „Nordelbische Stimmen“ hat sich Gemeindepastor Klaus-Peter Lehmannn aus der Trabantenstadt Mümmelmannsberg indes gegen „Pazifismus gegenüber Rechtsradikalen“ ausgeprochen. Die Kirche drohe zu versagen, wenn sie nicht eindeutig für ein Verbot der Republikaner und faschistischer Organisationen eintrete. Kirchliche Appelle für ein tolerantes und solidarisches Miteinander seien zwar wichtig, „für den besonderen Auftrag staatlicher Gewalt aber kein Ersatz.“

Peter Müller