UN-Kommissar warnt

■ Abschiebungen nach Ex-Jugoslawien

Vor den Folgen der neuen ausländerrechtlichen Weisung gegenüber Kriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien hat der Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Bonn gewarnt. In einem Brief an Innensenator Heckelmann (CDU) heißt es, aus der Sicht des UNHCR seien keinesfalls bei allen Schutzsuchenden, die nicht bosnische Staatsangehörige sind, die Abschiebehindernisse entfallen. Die Berliner Weisung habe man daher mit Sorge zur Kenntnis genommen. Der Vertreter des UNHCR fordert die Senatsverwaltung auf, eine sehr sorgfältige Prüfung von Abschiebehindernissen vorzunehmen.

Als rechtlich und politisch besonders bedenklich wertet der Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars die Abschiebung von Wehrdienstverweigerern aus Serbien und Montenegro, von denen nach bisherigen Informationen des UNHCR mehrere zehntausend in ihrer Heimat mit Strafverfahren überzogen sind. Bei den Kosovo- Albanern sei zu prüfen, ob eine Abschiebung angesichts der Verkehrswege nicht praktisch unmöglich ist. In seinem Schreiben weist UNHCR-Vertreter Hans ten Feld noch auf eine andere Schwierigkeit hin, die bisher kaum berücksichtigt wurde: etliche von der Weisung betroffene Flüchtlinge könnten aufgrund ihrer Verfolgung eigentlich einen Asylantrag stellen. Sie haben ihre früheren Anträge jedoch zurückgenommen, weil sie bisher durch die alte Berliner Regelung ausreichend geschützt waren. Jetzt können sie keinen erneuten Asylantrag stellen, weil ein solcher Folgeantrag nur möglich ist, wenn neue Tatsachen eine politische Verfolgung begründen. ve