Keine Abschiebung

■ Mißhandelte Türkin erhält „Aufenthaltsduldung“ in NRW

Berlin (taz) – Nach erneuter Anhörung vor dem Ausländeramt des Kreises Neuss hat Canan K. am Montag eine vorläufige Aufenthaltsduldung erhalten, die auf ein halbes Jahr begrenzt ist. Damit folgt das Amt nicht der Auffassung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, das im Fall der Canan K. eine unbefristete Aufenthaltsbefugnis „für rechtlich zulässig und geboten“ hielt. Dennoch geht ein Sprecher des Innenministeriums davon aus, daß die jetzige Entscheidung die „Vorstufe für ein dauerhaftes Bleiberecht“ Canan K.s in der Bundesrepublik sei.

Nach § 19 des Ausländerrechts hätte Canan K. Anfang August abgeschoben werden sollen, da sie nicht die vorgeschriebene Dauer von drei Jahren mit ihrem Ehemann zusammengelebt hatte. Erst nach drei bis vier Jahren des Zusammenlebens erhält eine zugezogene Ehefrau ein eigenständiges Bleiberecht. Canan K. war von ihrem Vater mit dem in Köln lebenden Landsmann Sentürk K. zwangsverheiratet worden. Nach brutalen Mißhandlungen durch den Ehemann, die unter anderem zwei Fehlgeburten verursachten, war die Türkin 1991 ins Düsseldorfer Frauenhaus geflohen.

Das Schicksal Canan K.s ist kein Einzelfall. Daher steht für Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Schnoor fest, daß das Ausländergesetz in der Frage des Bleiberechts von Ehegatten geändert werden muß. Eine entsprechende Bundesratsinitiative soll im Herbst anlaufen. flo