Erfolg für Frauenvertreterin Rowald

■ Verwaltungsgericht: ganztägige Freistellung gerechtfertigt

Im Hickhack um die Auslegung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) gibt es einen kleinen Erfolg: Die Frauenvertreterin der Senatsjugendverwaltung muß für ihre Arbeit ganztägig von allen sonstigen Pflichten entbunden werden. Das entschied das Verwaltungsgericht jetzt.

Klägerin des Verfahrens ist die Frauenvertreterin Elke Rowald, frühere Mitarbeiterin beim Kindernotdienst. Von den Angestellten der Jugendverwaltung im vergangenen Jahr gewählt, ist sie bei Bewerbungsgesprächen anwesend, hilft am Arbeitsplatz sexuell belästigten Frauen und kümmert sich um alle frauenspezifischen Belange innnerhalb der Behörde. Nach dem 1990 in Kraft getretenen LADG (heute LGG) muß sie für diese Tätigkeit „im erforderlichen Umfang“ freigestellt werden. Und da gibt es bisher keine konkreten Vorgaben: In fünf Senatsverwaltungen, so die Pressesprecherin der Frauenverwaltung Sabine Lang, seien bislang die Frauenvertreterinnen vollständig freigestellt worden, Elke Rowald dagegen wurde nur eine halbe Stelle zugebilligt.

„Da wir eine relativ kleine Behörde sind, ist das gerechtfertigt“, sagt der Pressesprecher der Jugendverwaltung, Thorsten Schilling. Eine halbe Stelle bei 805 Frauen in der Jugendverwaltung war für Elke Rowald unakzeptabel. Sie klagte – mit Erfolg. Für Sabine Lang ist das ein „befriedigender Erfolg“. Sie hofft, daß das Urteil bei Freistellungen von Frauenvertreterinnen in Zukunft eine „Bezugsgröße“ sein wird. Probleme habe es bei Einstellungen von Frauenvertreterinnen häufig gegeben – Elke Rowald sei aber die erste Klägerin. Für die Jugendverwaltung ist der Fall noch lange nicht beendet: Sie hat Beschwerde gegen den Beschluß beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. jul