Paragraph 218

■ Betr.: "Kein Rückgriff auf Notlagenindikation", Interview mit Inge Wettig-Danielmeier, taz vom 10.8.93

betr.: „Kein Rückgriff auf Notlagenindikation“, Interview mit Inge Wettig-Danielmeier,

taz vom 10.8.93

Was sollen denn nach Ansicht von Frau Wettig-Danielmeier die Frauen tun, die nicht zu den Selbstzahlerinnen gehören und sich in die Abhängigkeit eines Sachbearbeiters beim Sozialamt und dessen Auslegung des Begriffs „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ begeben wollen? Frau Wettig-Danielmeier sieht eine Regelungslücke, die sie mit anderen „institutionellen Lösungen“ und somit weiteren Abhängigkeitsverhältnissen für Frauen schließen will. Dabei ist dies, würde sie das Urteil richtig lesen, völlig überflüssig, denn die Möglichkeit der Krankenkassenfinanzierung nach vorheriger Feststellung der sozialen Notlage durch eine Ärztin besteht nach wie vor und wird durch das Urteil auch nicht ausgeschlossen! Dies kann nicht oft genug gesagt und veröffentlicht werden. Die Politik des Verschweigens und der möglichst restriktiven Auslegung des Urteils sollte nicht noch von seiten der SPD-Frauen, die sich zwar engagiert, aber nicht immer unbedingt strategisch günstig (vgl. verfrüht eingereichter Gruppenantrag) für die Reform des Paragraphen 218 eingesetzt haben, vertreten werden – peinlich genug. Birgit Wegner, Kiel