Immer an die Spezln denken

■ Gauweilers Ministerium schob Gauweilers Anwaltskanzlei dicken Auftrag zu

München (dpa) – Neue Vorwürfe gegen den Umweltminister und Münchner CSU- Oberbürgermeisterkandidaten Peter Gauweiler zur Verquickung von Amt und Beruf haben in der bayerischen Landespolitik Wirbel ausgelöst. Der Sachverhalt selbst ist unstrittig, Gauweiler bestritt allerdings, daß eine seinem Ministerium unterstellte Behörde „auf seine Veranlassung“ hin ein Mandat an die Kanzlei erteilt habe, von der er monatlich 10.000 Mark „Mandantenpacht“ erhält.

Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) wurde in seinem Urlaub über die neuen Vorwürfen informiert und lud daraufhin Gauweiler zu einem persönlichen Gespräch am Wochenende ein. Die Grünen forderten eine Sondersitzung des Landtages, um gegen Gauweiler Ministeranklage zu erheben. Die SPD setzte Stoiber bis zum 6. September, 12.00 Uhr, eine Erklärungsfrist zum „Fall Gauweiler“.

Gauweiler, der am 12. September gegen seinen Hauptkontrahenten Christian Ude (SPD) in München zur Wahl steht, sagte, die Einschaltung der Kanzlei zur Klärung einer Rechtsangelegenheit gehe auf seinen Ministerialdirektor Josef Vogl zurück. Dieser habe die Kanzlei wegen der besonderen fachlichen Eignung vorgeschlagen. Dem habe Gauweiler zugestimmt und sich für die Erteilung des Mandats ausgesprochen.

Vogl erklärte, er habe bei diesem Vorschlag nichts von der vertraglichen Bindung Gauweilers an das Anwaltsbüro und die 10.000 Mark monatliche Mandantenpacht gewußt. Aus einem Protokoll über eine Sitzung des Arbeitsausschusses der dem Gauweiler-Ministerium unterstellten „Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll“ (GBS) – bei der Gauweiler Aufsichtsrat ist – geht laut Süddeutscher Zeitung hervor, daß sich Vogl vor dem Gremium dafür einsetzte, die Kanzlei mit dem Mandat zu betrauen. Nach einer Auseinandersetzung um die Honorarforderung kam ein Kompromiß zustande, wonach der Auftrag für 700 Mark Stundenhonorar an die Kanzlei ging.

Für die von den Grünen angestrebte Ministeranklage gegen Gauweiler ist ein Antrag von einem Drittel der Abgeordneten im Landtag erforderlich. Für die Anklageerhebung ist dann eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Die bayerische SPD-Landesvorsitzende Renate Schmidt warf Gauweiler vor, für seine Kanzlei „in die eigene Tasche gemakelt“ und die Öffentlichkeit belogen zu haben. Gauweiler sei verpflichtet gewesen, seinen unwissenden Ministerialdirektor über seine Geschäftsbeziehungen zu der Kanzlei aufzuklären. Stoiber müsse deshalb Gauweiler entlassen.

Stoibers Staatssekretär Herbert Huber (CSU) erklärte, die bayerische Staatsregierung gehe dem gesamten Sachverhalt mit aller Offenheit nach. Dazu bedürfe es keiner „aufgeregten Rücktrittsforderungen, Verdächtigungen und ungeprüften Vorwürfen“ der Opposition.