Gleimtunnel versiegelt

■ Bauverwaltung hat Brücke mit Beton verputzt / Verstoß gegen Denkmalschutz

Um den Termin für die umstrittene Öffnung des Gleimtunnels Anfang Oktober halten zu können, schreckt die Bauverwaltung nicht davor zurück, gegen den Denkmalschutz zu verstoßen. Die Verwaltung ließ Brückenteile mit einer Sand- und Betondecke versiegeln, obwohl dies mit dem Baudenkmalschutz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hätte abgestimmt werden müssen. Gegenüber der taz begründete Johannes Lietz, bei der Bauverwaltung Leiter der Abteilung Brückenbau, dieses Versäumnis mit dem Drängen der Verkehrsverwaltung auf eine schnelle Öffnung.

Sibylle Schulz vom Baudenkmalschutz sagte nach einem Ortstermin am vergangenen Dienstag, daß die Arbeiten „sicherlich nicht genehmigungsfähig“ gewesen wären. Es besteht der Verdacht, daß sich hinter der Versiegelung Schwitzwasser bilde und so die Brückenteile schneller als normalerweise korrodieren würden. Der Bezirk Prenzlauer Berg hatte in der vergangenen Woche einen Baustopp gefordert – jedoch zu spät. Die Bauarbeiten waren abgeschlossen.

Der Baudenkmalschutz besteht offenbar aber nicht auf einer Entfernung der Abdichtung. Bei einem Abriß wären dem Vernehmen nach 200.000 Mark „in den Sand gesetzt“. Die Baumaßnahmen soll der Behörde nun nachträglich vorgelegt werden. Es sei ohnehin vorgesehen, den Tunnel in anderthalb Jahren für etwa acht bis zehn Millionen Mark grundinstand zu setzen, hieß es. Von den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) der betroffenen Bezirke Prenzlauer Berg und Wedding war die Öffnung abgelehnt worden, weil dadurch zusätzlicher Autoverkehr entstehe. Der Senat setzt sich über die BVV-Beschlüsse allerdings hinweg. Thorsten Wassermeyer/diak