■ Tips für den Fleischkauf
: Aufpassen und durchbraten

Denjenigen, die vom Fleisch nicht lassen können, rät die Verbraucherzentrale Folgendes: - Vorsicht in Geschäften mit vereisten oder verschmutzten Tiefkühltruhen. Fehlen in den Truhen Thermometer (vorgeschriebene Lagertemperatur für Fleisch: -18 bis -15 Grad Celsius), oder sind die Produkte über die markierte Stapelhöhe gepackt, Adresse merken und die Geschäfte der Verbraucher-Zentrale oder dem nächstgelegenen Wirtschafts- und Ordnungsamt der Bezirke melden. - Nicht in Geschäften kaufen, die ihr Fleisch mit Rotlichtlampen tarnen. Frische und Qualität sind so nicht erkennbar. - Auf Gütesiegel ist kein Verlaß! Weder die „Markenqualität aus deutschen Landen“, noch die „Friki“-Prüfnummern auf dem Geflügelschenkel oder die „Handelsklasse A“ sagen etwas über den Frischegrad aus. - Gefrierbrand reklamieren! Das Recht auf Warentausch oder Geldrückerstattung hat der Verbraucher auch, wenn der Makel erst zuhause entdeckt wird. - „Was ist was“ läßt sich bei gemischten und vorgewürzten Fleischwaren noch schwerer erkennen. Altes und fauliges Fleisch kann zum Beispiel bei Giros untergemischt sein. Lieber auf Bequemlichkeit verzichten und Fleischgerichte selbst frisch zubereiten. - Für Köche und Köchinnen gilt: Fleisch - vor allem Geflügel - gut durchbraten, um der Salmonellengefahr vorzubeugen; Hackfleisch sofort verbrauchen. - In jedem Fall gilt: abgelaufene Verbrauchsdaten sofort beanstanden! Alle leicht verderblichen Lebensmittel - auch Geflügel - sind laut EG-Richtlinie kennzeichnungspflichtig. Nach Ablauf der angegebenen Frist dürfen die Waren nicht mehr verkauft werden.

Informationen gibt's bei der Verbraucher-Zentrale und den Bezirks- und Ortsämtern. Dort können auch Lebensmittelproben abgegeben werden. wie