Türkischer Konsul verklagt

■ Koc will Schadensersatz für PKK-Vorwurf

Mit einer Strafanzeige und einer Klage auf Unterlassung und Schadensersatz geht die in Türkisch-Kurdistan verhaftete und gefolterte Studentin Nulifer Koc jetzt gegen den türkischen Honorargeneralkonsul in Bremen, Karl Grabbe, vor. Grabbe hatte zwei Tage nach der Verschleppung von Nulifer Koc in einer Presseerklärung behauptet, der Bremer AStA habe in der Vergangenheit die kurdische Arbeiterpartei PKK finanziell unterstützt. Nulifer Koc war im vergangenen Jahr AStA-Vorsitzende und gehört ihm zur Zeit als Sozialreferentin an.

„Üble Nachrede und Verleumdung“ sieht der Bremer Anwalt von Nulifer Koc, Eberhard Schultz, auch in dem Vorwurf Grabbes, die PKK betätige sich in Deutschland „neben Terroraktionen im Rauschgifthandel und erpreßt Schutzgelder“. In einer Unterlassungserklärung soll Grabbe diese Vorwürfe nun öffentlich und vor allem auch gegenüber türkischen Dienststellen dementieren, um Nulifer Koc nicht bei ihrer nächsten Türkeireise schon wieder in Gefahr zu bringen.

„Ich warte gespannt auf den Prozeß“, erklärte Grabbe gestern zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Dann werde er auch „Beweise dafür vorlegen, daß der AStA tatsächlich die PKK finanziell unterstützt hat.“ Dabei gehe es auch nicht etwa um die Durchführung von Veranstaltungen, sondern „da ist richtig Bargeld geflossen“, so Grabbe gegenüber der taz.

Parallel zu diesem Bremer Rechtsstreit will der Anwalt von Nulifer Koc auch in Straßburg wegen der Folterungen in Militärhaft Klage gegen die Türkei nach der europäischen Menschenrechtskonvention erheben. Ase