Ist Peters vermindert schuldfähig?

■ Psychiatrisches Gutachten im Mölln-Prozeß vorgelegt

Schleswig (taz) – „Im wesentlichen steuerungsfähig“ ist der Angeklagte Michael Peters im Prozeß um die Morde von Mölln nach dem Gutachten des Psychiaters zur Tatzeit gewesen. Der Gutachter erklärte gestern vor dem Oberlandesgericht in Schleswig, die volle Schuldunfähigkeit von Peters sei auszuschließen. Verminderte Schuldfähigkeit komme für den 26jährigen eventuell in Frage. Der Neurologe beschrieb Peters' Entwicklung als eine Mischung von Milieuschädigung und einer milden frühkindlichen Hirnschädigung. Wichtig sei Peters die Geborgenheit in einer Gruppe, deren Inhalte seien austauschbar. Peters' Intelligenz bezeichnete der Arzt als durchschnittlich. Allerdings sei der 26jährige in Teilen seiner Intelligenzstruktur, wie der Fähigkeit, Erfahrungen zu verarbeiten, auf dem Stand eines 15jährigen. Er sei aber in der Lage gewesen, die Folgen eines Brandanschlages nachzuvollziehen.

Bei den Anschlägen in Mölln waren im November vergangenen Jahres drei Türkinnen ums Leben gekommen. Peters hatte ebenso wie der zweite Angeklagte Lars Christiansen sein Geständnis widerrufen. Zu Beginn des 40. Verhandlungstages stellten die Verteidiger Wolfgang Ohnesorge und Manfred Goerke einen Befangenheitsantrag gegen den Brandsachverständigen und den Ballistiker. Die Gutachten der beiden hatten die Aussage der einzigen Augenzeugin und die widerrufenen Geständnisse der Angeklagten unterstützt. Es seien Sachverhalte wie Details aus den widerrufenen Geständnissen außer acht gelassen, kritisierten die Anwälte. Dem Brandgutachter warfen die Verteidiger „jagdeifrige Voreingenommenheit“ vor. Der Zweite Strafsenat entscheidet in den nächsten Tagen über den Antrag. Der Prozeß wird morgen mit dem psychiatrischen Gutachten für den 20jährigen Lars Christiansen fortgesetzt. kek