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Aids-Opfer stellen Anzeige gegen Geißler und Süßmuth

■ Die früheren Gesundheitsminister sollen sich nicht genug um die "Problematik der industriellen Umgehensweise mit Blut" gekümmert haben / Süßmuth: "Abwegig" / Mageres Ergebnis

Hamburg (dpa) – Im Zusammenhang mit dem Skandal um aidsverseuchtes Blut sind nach Angaben von „Panorama“ Strafanzeigen gegen die früheren Bundesgesundheitsminister Heiner Geißler und Rita Süssmuth (beide CDU) erstattet worden. Darin werde beiden unter anderem vorgeworfen, sich während ihrer jeweiligen Amtszeit nicht ausreichend um die „Problematik der industriellen Umgehensweise mit Blut und Blutpräparaten“ gekümmert zu haben, teilte die Redaktion am Donnerstag mit. Beide Politiker wiesen den Vorwurf in Pressemitteilungen als „abwegig“ zurück. Geißler war von 1982 bis 1985 und Frau Süssmuth von 1985 bis 1988 Gesundheitsminister.

Einer der Anzeigenerstatter ist nach dem Bericht durch Blutgerinnungspräparate mit dem Aids-Virus infiziert worden, der andere habe seine beiden Söhne durch eine HIV-Infektion verloren. Geißler und Süssmuth lasten sie an, trotz entsprechender Fachpublikationen und Pressemeldungen keine Mißbrauchskontrolle der blutverarbeitenden Industrie eingeleitet zu haben.

Frau Süssmuth nannte die Vorwürfe „abwegig“. Sie verwies darauf, daß am 1. Oktober 1985 - „wenige Tage nach meiner Amtsübernahme“ - der Aids-Test für alle Blutspenden verbindlich eingeführt wurde. Geißler betonte, er habe sich während seiner Amtszeit intensiv mit der Problematik befaßt. Damals seien jedoch die Ursachen der Aids-Erkrankung wissenschaftlich strittig gewesen, und eine Nachweismethode für HIV im Blut habe nicht zur Verfügung gestanden.

Mageres Ergebnis

Hamburg (taz) – Ungläubiges Staunen herrschte gestern unter den rund 100 JournalistInnen über die Ergebnisse einer sechsstündigen Tagung der Gesundheitsbehörden der Länder mit dem Bundesgesundheitsamt (BGA). In der Sitzung hatten die Beamten ausschließlich über offene Fragen nach den Vorfällen bei UB Plasma diskutiert. Die Behörden bestätigten sich gegenseitig, „entsprechend den zwingenden gesetzlichen Vorschriften im Fall UB Plasma die nicht ordnungsgemäß getesteten Arzneimittel unverzüglich aus dem Verkehr genommen zu haben“. Rheinland-Pfalz habe veranlaßt, daß die bei der Firma vorhandenen Rückstellproben der Spenden umgehend getestet und die Spender aufgefordert werden, sich einem Aidstest zu unterziehen. Sollte der Verdacht auf eine HIV-Belastung bestehen, so einigten sich die Länder, ist bei nichtinaktiviertem, gefrorenem Frischplasma eine Identifizierung der damit behandelten Patienten und eine Beratung durch deren Ärzte erforderlich. Sannah Koch

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