Föderationsversammlung

■ Nur vier der 13 Parteien dürften Fünf- Prozent-Hürde der Duma überspringen

Am 12. Dezember sind 107 Millionen Wahlberechtigte der Russischen Föderation (RF) aufgerufen, ihr neues Parlament zu wählen: die Föderationsversammlung. Sie besteht aus zwei Kammern: dem Föderationsrat, in den jede der 89 Regionen der RF zwei Delegierte entsendet, und die Staatsduma mit 450 Abgeordneten. Die Hälfte der Duma-Abgeordneten wird über Landeslisten nach dem Verhältniswahlrecht, die andere in Wahlkreisen nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt. Da es bei den Wahlen zum Föderationsrat auch möglich ist, „gegen alle Kandidaten“ zu stimmen, werden im russischen Oberhaus wohl einige Plätze unbesetzt bleiben. Mehr als 40 Prozent der für den Rat antretenden Kandidaten kommen aus dem Staatsapparat, in 24 der 89 Regionen kandidieren Vertraute von Boris Jelzin. 13 Prozent sind ehemalige Abgeordnete des aufgelösten Volksdeputiertenkongresses.

In der Autonomen Republik Tatarstan werden die Wahlen zum Föderationsrat verschoben, da es hier nicht möglich war, die vom Gesetz geforderte Zahl von drei Kandidaten aufzustellen. Die Nordkaukasus-Republik Tschecheno-Inguschetien hat angekündigt, die Wahlen zu boykottieren. Nach den jüngsten Meinungsumfragen werden nur vier der zugelassenen 13 Parteien die für die Staatsduma geltende Fünf-Prozent-Hürde überspringen: die vom stellvertretenden Ministerpräsidenten Gaidar geführte, radikalreformerische Jelzin-Partei „Wahl Rußlands“, der eher sozialdemokratisch orientierte Wahlblock „Jawlinski-Boldyrew-Lukin“, die Kommunistische Partei und die zentristische Demokratische Partei Rußlands Nikolai Trawkins.

In der Staatsduma werden sich jedoch mit Sicherheit mehr Fraktionen bilden, da es den anderen Parteien gelingen wird, über ihre direkt gewählten Kandidaten in den Wahlkreisen ins Parlament zu kommen. Mehr als 1.000 ausländische Beobachter werden die Wahlen zur Föderationsversammlung kontrollieren. her