Sammlung läuft

Über 500 SammlerInnen haben an den Universitäten bislang rund 5.000 Unterschriften für die Einleitung eines Volksbegehrens zur Auflösung des Abgeordnetenhauses gesammelt. Das einzige plebiszitäre Element der Berliner Verfassung sieht ein dreistufiges Verfahren vor. Mit 80.000 lesbaren Unterschriften ist ein Volksbegehren zu beantragen. Das wird dann von Amts wegen durchgeführt und benötigt dann nochmals die Unterschriften eines Fünftels der Berliner Stimmberechtigten, also rund 250.000 Stimmen. Erst dann käme es zum Volksentscheid. Schon einmal aber beugten sich die Volksvertreter vorzeitig dem Volkswillen. Im Jahre 1981 hatten CDU und Alternative Liste knapp 200.000 Unterschriften gesammelt, die sich gegen den SPD/FDP-Senat und dessen Verwicklung in den Garski-Skandal richteten. Noch vor dem eigentlichen Volksbegehren wurden damals Neuwahlen ausgeschrieben. Das jetzige Begehren ist trotzdem eine Novität: 1981 hatten die Parteien das Volksbegehren beantragt, weil ihnen im Parlament die Mehrheit zum Regierungssturz fehlte. Diesmal kommt der Wunsch nach einer neuen Politik aus der Gesellschaft selbst.

Feste Sammelstellen gibt es in der TU (Franklinstraße 28/29, Raum FR 5043) und in der Mensa der TFH (Wedding).