Klassenkeile

■ GEW und Schulsenatorin streiten

Zwischen der Hamburger GEW und Schulsenatorin Rosemarie Raab fliegen mal wieder die Fetzen. Zumindest im Schriftverkehr. Anlaß diesmal: Die Beschulung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Berufsvorbereitungsklassen, kurz BVKA. Wie berichtet, wurden zwölf Schüler dieser Klassen vor die Wahl gestellt, die Schule zu verlassen oder auf Sozialhilfe zu verzichten. Weil sie Bafög-berechtigt seien, so die Argumentation einiger Sozialämter, hätten sie keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Paradox: Asylbewerber haben auch keinen Anspruch auf Bafög.

Die GEW habe nun von „unmittelbar bevorstehenden Entscheidungen“ erfahren, die Bildungsangebote für jugendliche Flüchtlinge noch weiter auszudünnen, heißt in einem Offenen Brief an die Senatorin Raab. Demnach sollen Schüler mit ungesichertem Aufenthaltstatus von Besuch der BVKA-Klassen ganz ausgenommen und statt dessen mit einem eigens für Asylbewerber neu kreierten Bildungsgang beschult werden, der keine berufsqualifizierenden Elemente enthält. „Schaffen Sie keine separierenden Bildungsgänge. Das ist ein Sündenfall“, appelliert GEW-Chef Peter de Lorent an die Senatorin.

Diese Warnung zeuge von „Uninformiertheit und Arroganz“, konterte Raab gestern in einem Antwortbrief. Die Bundesgesetzgebung verursache eine „paradoxe Situation“, die aufzulösen das Ziel ihrer Behörde sei. Falls es nicht gelinge, die Sozialbehörde zur Ausschöpfung des Ermessensspielraums der Härteklausel zu drängen, sei es nötig, einen „nicht Bafög-fähigen Bildungsgang“ anzubieten, der die Gewährung von Sozialhilfe nicht ausschließt.

Die SPD-Politikerin weiter: In Anbetracht der Tatsache, daß BVKA zu den bestausgestatteten Klassen in Hamburg gehöre, könnte das „moralisierende Beharren auf dem Status quo“ auch dahingehend gedeutet werden, daß „ihr leitendes Motiv eher in der Vertretung der Interessen der betroffenen LehrerInnen begründet ist“.

„Das ist demagogisch“, kommentiert wiederum Rolf Deutschmann vom Personalrat Berufsschulen den Hieb der Senatorin. Die Kritik der GEW richte sich vor allem gegen eine Abspaltung der Asylsuchenden von der Gruppe der ausländischen Jugendlichen. Setzen sich die Pläne durch, müßte die Berufsschule vor Aufnahme der Schüler den ausländerrechtlichen Status prüfen. Daß dies aber nicht Aufgabe der Schulen sein darf, darin sind sich GEW und Raab ausnahmsweise einig. kaj